Leistungen

Notarielle Dienstleistungen

Unser Angebot

Gemäß § 1 der Bundesnotarordnung (BNotO) sind Notarinnen und Notare als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zuständig. Dies umfasst unter anderem:

  • Immobilienkaufvertrag
  • Verfügung von Todes wegen - Testament, Erbvertrag
  • Erbscheinsantrag, Erbauseinandersetzung, Erbausschlagung
  • General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung
  • Ehevertrag und Scheidungsfolgevereinbarung
  • Adoption, Vaterschaftsanerkennung
  • Gesellschaftsvertrag, Handelsregisteranmeldung, Partnerschaftsregisteranmeldung
  • Vereinsregisteranmeldung
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Unterschriftsbeglaubigung

Einige dieser Begriffe möchte ich Ihnen im Folgenden etwas näher erläutern.

Immobilien

Grundstückskauf und -verkauf

Immobilien reibungslos erwerben und veräußern.

Der Erwerb einer Immobilie ist für die meisten Menschen die größte Anschaffung im Leben. Der Immobilienkaufvertrag ist für beide Seiten mit Risiken behaftet – der Verkäufer will sein Eigentum erst verlieren, wenn er den Kaufpreis erhalten hat, der Käufer möchte den Kaufpreis erst zahlen, wenn gesichert ist, dass er Eigentümer wird und der Grundbesitz frei von Belastungen ist. Aufgrund der besonderen Bedeutung von Immobiliengeschäften ist die notarielle Beurkundung hier zwingend vorgeschrieben. Als Notarin gewährleiste ich kraft meines Amtes eine ausgewogene Vertragsgestaltung, bei der die Interessen beider Seiten gewahrt werden.

Ich entwerfe und beurkunde jedoch nicht nur den Kaufvertrag, sondern meine Mitarbeiter und ich übernehmen auch die gesamte Abwicklung des Kaufvertrages mit sämtlichen Beteiligten, wie z.B. Grundbuchamt, Finanzamt, abzulösenden Gläubigern, der Gemeinde, der finanzierenden Bank, etc.

Während dieser aufregenden Zeit stehen wir Ihnen im Notariat Karsten bei Fragen und Problemen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Erbrecht

Erbvertrag und Testament

Erbfolge selbst gestalten

Wird keine Verfügung von Todes wegen errichtet, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Auch wenn Sie davon ausgehen, dass diese zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis führt, ist es stets sinnvoll, dies in einem kurzen Beratungsgespräch abzuklären. Hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge gibt es viele Fehlvorstellungen, z. B. ein kinderloser Ehegatte werde automatisch allein vom überlebenden Ehegatten beerbt.

Ein Testament kann zwar eigenhändig wirksam errichtet werden, jedoch lauern bei seiner Formulierung und inhaltlichen Gestaltung viele Fallstricke. Die Folgen sind rechtliche Unklarheiten und daraus resultierende, häufig langwierige Erbstreitigkeiten oder unnötige steuerliche Folgen. Eine qualifizierte Beratung ist nachdrücklich zu empfehlen.

Ich berate Sie zu allen Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten rund um Ihre letztwillige Verfügung. Die anschließende notarielle Beurkundung, die amtliche Verwahrung des versiegelten Testamentes oder Erbvertrages und die Eintragung ins Zentrale Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer bieten Rechtssicherheit und die beruhigende Gewissheit, dass dem eigenen letzten Willen auch Geltung verschafft wird.

Erbschein

Soweit ein Erblasser keine notarielle Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat, benötigt der Erbe als Erbnachweis, beispielsweise gegenüber dem Grundbuchamt oder der Bank des Erblassers, einen Erbschein. Den Erbscheinsantrag bereiten wir gerne für Sie vor und reichen ihn für Sie beim zuständigen Gericht ein.

Erbengemeinschaft
Erbauseinandersetzung

Erben mehrere Personen gemeinsam, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Bis zu deren Auseinandersetzung können alle Miterben nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Ich berate Sie gerne bei der Aufteilung des Nachlasses durch Erbauseinandersetzung oder Erbteilsübertragung. Fällt eine Immobilie in den Nachlass, ist die Mitwirkung des Notars sogar zwingend vorgeschrieben.

Erbausschlagung

Auch wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen möchten, bin ich die richtige Ansprechpartnerin. Ich entwerfe die Ausschlagungserklärung, beglaubige Ihre Unterschrift und erläutere Ihnen die weiteren Schritte.

Vorsorge

Vorsorgevollmacht

Für den Ernstfall vorsorgen.

Erkrankungen wie Alzheimer, Demenz oder auch Unfälle sind Ursachen für den Verlust der Selbstbestimmung und damit der Geschäftsfähigkeit. Ohne Vorsorgevollmacht bestimmt das Gericht bei Geschäftsunfähigkeit einen Betreuer. Zwar sollen die Angehörigen in die Betreuung mit einbezogen werden. Ein festgeschriebenes Anrecht der Angehörigen auf Mitbestimmung gibt es im Betreuungsverfahren jedoch nicht.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst verbindlich entscheiden, wer für Sie im Fall der Fälle handeln darf und ob sich diese Handlungsbefugnis lediglich auf die Betreuung in medizinischer Hinsicht oder auch auf die Verwaltung Ihres Vermögens bezieht.

Gerne berate ich Sie über Inhalt und Tragweite von Vorsorgevollmachten und ermittele mit Ihnen gemeinsam, welchen Umfang die erteilte Vollmacht in Ihrem Fall haben sollte.

Patientenverfügung

Dem Willen Gehör verschaffen.

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie für den Fall, dass sie Ihren Willen nicht mehr bilden oder verständlich mitteilen können, welche medizinischen oder pflegerischen Wünsche Sie haben. Sie ergänzt die Vorsorgevollmacht insoweit, als in der Vorsorgevollmacht geregelt wird, wer für Sie handeln darf, in der Patientenverfügung, wie er handeln soll bzw. wie Ihre Wünsche aussehen.

Familienrecht

Ehevertrag

So individuell wie Sie.

Ob verheiratet, zusammen lebend oder als eingetragene Lebenspartnerschaft: Mit einem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsvertrag können Sie vielen Fragen und Reibungspunkten in Ihrer Beziehung einen klaren, verlässlichen Rahmen geben und so manche Auseinandersetzung in der Beziehung vermeiden. Eheverträge können Sie nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch jederzeit während der Ehe schließen.

In der Trennungsphase kann eine sogenannte Trennungsvereinbarung oder auch Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen werden, mit der das gerichtliche Scheidungsverfahren erheblich vereinfacht werden kann. Typischerweise wird unter anderem das Schicksal der gemeinsam angeschafften Immobilie in einer solchen Trennungsvereinbarung vor dem Notar geregelt.

 

Adoption

An alles gedacht.

Adoptionen sind rechtlich komplex und langwierig. Die Verfahrensdauer beträgt durchschnittlich zwischen acht und elf Monaten. Die Regelungsdichte ist bei Adoptionen besonders hoch, einige im Verfahren abzugebende Erklärungen bedürfen der notariellen Form. Während des gesamten Adoptionsprozesses stehen Ihnen meine Mitarbeiter und ich zur Seite. Wir stellen für Sie die erforderlichen Anträge, holen die erforderlichen Einwilligungen ein und überwachen das gesamte Verfahren. Selbstverständlich werden Sie über den jeweiligen Verfahrensstand fortlaufend informiert.

Unternehmensrecht

Ihr Unternehmen

Gut beraten loslegen.

Als Notarin stehe ich Ihnen bei allen im Rahmen Ihrer unternehmerischen Tätigkeit aufkommenden handels- und gesellschaftsrechtlichen Fragen beratend zur Seite.
Dies betrifft beispielsweise

  • in der Gründungsphase:
    Wahl der geeigneten Rechtsform, Gestaltung des Gesellschaftsvertrages
  • spätere Änderungen:
    Geschäftsführerwechsel, Adressänderung, Restrukturierungen (Verschmelzungen), Anteilskäufe und -verkäufe.

Vereinsrecht

Der Verein

Rechtssicher anmelden.

Anmeldungen zum Vereinsregister betreffend

  • die Vereinsgründung
  • die Satzungsänderung
  • Änderungen im Vorstand
  • die Vereinsauflösung

bedürfen der notariellen Form.

Mein Team und ich beraten Sie gerne bei Ihrem Vorhaben und kümmern uns um die ordnungsgemäße, zügige Anmeldung zum Vereinsregister.

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