Erbrecht

Erbrecht

Erbvertrag und Testament

Erbfolge selbst gestalten

Wird keine Verfügung von Todes wegen errichtet, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Auch wenn Sie davon ausgehen, dass diese zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis führt, ist es stets sinnvoll, dies in einem kurzen Beratungsgespräch abzuklären. Hinsichtlich der gesetzlichen Erbfolge gibt es viele Fehlvorstellungen, z. B. ein kinderloser Ehegatte werde automatisch allein vom überlebenden Ehegatten beerbt.

Ein Testament kann zwar eigenhändig wirksam errichtet werden, jedoch lauern bei seiner Formulierung und inhaltlichen Gestaltung viele Fallstricke. Die Folgen sind rechtliche Unklarheiten und daraus resultierende, häufig langwierige Erbstreitigkeiten oder unnötige steuerliche Folgen. Eine qualifizierte Beratung ist nachdrücklich zu empfehlen.

Ich berate Sie zu allen Fragen und Gestaltungsmöglichkeiten rund um Ihre letztwillige Verfügung. Die anschließende notarielle Beurkundung, die amtliche Verwahrung des versiegelten Testamentes oder Erbvertrages und die Eintragung ins Zentrale Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer bieten Rechtssicherheit und die beruhigende Gewissheit, dass dem eigenen letzten Willen auch Geltung verschafft wird.

Erbschein

Soweit ein Erblasser keine notarielle Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat, benötigt der Erbe als Erbnachweis, beispielsweise gegenüber dem Grundbuchamt oder der Bank des Erblassers, einen Erbschein. Den Erbscheinsantrag bereiten wir gerne für Sie vor und reichen ihn für Sie beim zuständigen Gericht ein.

Erbengemeinschaft
Erbauseinandersetzung

Erben mehrere Personen gemeinsam, so entsteht eine Erbengemeinschaft. Bis zu deren Auseinandersetzung können alle Miterben nur gemeinsam über den Nachlass verfügen. Ich berate Sie gerne bei der Aufteilung des Nachlasses durch Erbauseinandersetzung oder Erbteilsübertragung. Fällt eine Immobilie in den Nachlass, ist die Mitwirkung des Notars sogar zwingend vorgeschrieben.

Erbausschlagung

Auch wenn Sie eine Erbschaft ausschlagen möchten, bin ich die richtige Ansprechpartnerin. Ich entwerfe die Ausschlagungserklärung, beglaubige Ihre Unterschrift und erläutere Ihnen die weiteren Schritte.